Armilisch-Goran: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 13. August 2454 wurde Kaiser [[Barujia II.]], während der [[Zweite Armilische Revolution|Zweiten Armilischen Revolution]] ermordet und das Kaiserrecih zerfiel daraufhin in Chaos. Gouverneur Tomoi Geroneillip wurde daraufhin am 16. August vom Kolonialamt in Traltis zurück ins Mutterland beordert. Als seine Vertretung blieb sein Vizegouverneur zurück. Dieser verliess den Goran jedoch kurz darauf am 21. August aus familiären gründen, auch wenn dies nicht vom Mutterland autorisiert wurde. Er ernannte kurzerhand den Dritten in der Hierarchie, den Oberbefehlshaber der Streitkräfte im Goran XXX zum temporären Leiter der Kolonie. In zwichenzeit hatten sich proteste für die Unabhängigkeit des Gorans in Karojio-Kay und in Goranghul gebildet. Nachdem sich bereits Mitte September der Großteil der Kaiserlichen Armee aufgelöst oder sich einen der [[Armilische Splitterstaaten|Splitterstaaten]] angeschlossen hatte, gehrte auch XXX mit dem Rest der kaiserlichen Armee im Goran ins Mutterland zurück. In dem Machtvakuum rief der Leiter der Protestbeweung (in Bearbeitung)
  
 
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Version vom 4. August 2022, 13:32 Uhr

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Armilio-Goran / Goran Armili
Armilisch-Goran
2373-2454
Armilisch-Goran Flagge.png Armilisch-Goran Wappen.png
Flagge Wappen
Kaiserliches Motto: Vinzo'os Reijat („Des Siegers Herrschaft“)
← Stadtstaaten unter paramurischer Kolonialherrschaft Navigation Republik Goran →
Amtssprache Armilisch
Andere Sprachen mehrere Regionalsprachen
Hauptstadt Tralits, Kaiserreich Armilien
Verwaltungssitz Karojio-Kay (Urunikong)
ab 2378
Goranghul
Staats- und Regierungform Armilische Kolonie
Oberhaupt der Kolonie Kaiser Armiliens
Gouverneur der Kolonie Gouverneur von Armilisch-Goran
Fläche 19.351 km²
Währung Ilio
Gründung 2373 nZI.
Auflösung 2454 nZI.
Karte
Armilische Kolonien auf dem Subkontinent Bangabandhu
Rot: Armilische Kolonien, Dunkelrot: Armilisch-Goran
Gelb: Armilisches Mutterland

Armilisch-Goran war eine Kolonie (auch Besitzung) des Armilischen Kaiserreiches auf dem Subkontinent Bangabandhu, welche von 2373 bis 2454 NZI bestand hatte. Sie war die kleinste der drei armilischen Kolonien auf dem Subkontinent. Heute ist das Gebiet als Bundesstaat Goran eine Exklave der Unionsrepublik Bangabandhu.

Geschichte

Mitte des 24. Jahrhunderts begannen in Armilien wie in Sival Koloniale Bestrebungen. Als Sival 2372 begann unter dem Vorwand der „Befreiung“ Bangabandhus vom paramurischen Kolonialherren den Kontinent zu erobern, schloss sich Armilien dem an. Die Idee einer befreienden und zivilisierenden Rolle Armiliens in Bangabandhu fand im nationalistischen und militaristischen Kaiserreich großen Zuspruch. Auch sah man in den Rohstoffen der Kolonien Potential für die neue armilische Großindustrie, welche mit den Karojio-Reformen 2355 ermöglicht wurde.

Goran-Expedition

Nachdem das Kaiserreich bereits erfolgreich Gebiete im Westen des Subkontinents unter seine Kontrolle gebracht hatte, begann man ebenfalls die Erschließung von Gebiet im Osten in Erwägung zu ziehen. Die Aufmerksamkeit fiel dabei auf das Gebiet um den Goran-Fluss: Das Land war noch nicht unter sivalesischer Kontrolle, sondern war unter der Kontrolle von einigen Stadtstaaten, welche einst der schrumpfenden paramurischen Kolonialmacht Untertan waren. Außerdem sah man in Goran-Fluss ein Potential für Landwirtschaft und für Handel mit dem Haladischen Reich, durch welches der Fluss ebenfalls floss. Auch bot die Verhaftung eines halloistischen Missionars aus Armilien in Goranghul ein Vorwand für eine Invasion des Gebiets. Der Missionar und 5 seiner Begleiter waren in Goranghul verhaftet worden, nachdem sie wiederholt gegen die den Chronismus aktiv gewesen waren. Das Kaiserreich verlangte daraufhin die sofortige Freilassung der armilischen Staatsbürger und seine Kompensationszahlung in Höhe von 15 Kilo Gold oder einem gleichwertigen Äquivalent. Erwartungsgemäß verweigerte Goranghul den Forderungen nach zu kommen und so erklärte das Kaiserreich Armilien der Stadt am 17. September 2373 den Krieg. Andere Stadtstaaten verbündeten sich daraufhin mit Goranghul, unter anderem die Stadt Urunikong an der Mündung des Goran-Flusses. Dort landete am 13. Oktober ein armilisches Kontingent bestehend aus 83 Schiffen und 4300 Soldaten unter dem Befehl des Admirals Ernestijio von Jujina. Die Verteidiger in Urunikong waren den Angreifern zwar zahlenmäßig überlegen, allerdings waren sie den Armiliern mit ihren alten paramurischen Vorderladern an der veralteten Artillerie technologisch unterlegen. Die Stadt wurde erstürmt und fiel am 17. Oktober 2373. Die Armee gelang daraufhin über den Goran-Fluss in nach Goranghul. Die Stadt musste die Verteidigung am 25. Oktober ebenfalls aufgeben, nachdem ihr die Pulverreserven ausgingen. Die Armilische Armee eroberte daraufhin weitere Gebiete im Inland.

Gründung der Kolonie

Am 24. Dezember proklamierte das Kaiserreich schlussendlich die Kolonie, (offiziell auch "Besitzung") am Goranfluss, mit Urunikong als Verwaltungszentrum. Die Stadt wurde von den Armiliern in "Karojio-Kay" (Karojio-Hafen) umbenannt, nach dem damaligen armilischen Kaiser Karojio II.. Ernestijio von Jujina wurde vom Kaiser zum ersten Gouverneur von Armilisch-Goran ernannt, ein Amt welches er bis 2377 innehielt.

Auflösung und die Republik Goran

Am 13. August 2454 wurde Kaiser Barujia II., während der Zweiten Armilischen Revolution ermordet und das Kaiserrecih zerfiel daraufhin in Chaos. Gouverneur Tomoi Geroneillip wurde daraufhin am 16. August vom Kolonialamt in Traltis zurück ins Mutterland beordert. Als seine Vertretung blieb sein Vizegouverneur zurück. Dieser verliess den Goran jedoch kurz darauf am 21. August aus familiären gründen, auch wenn dies nicht vom Mutterland autorisiert wurde. Er ernannte kurzerhand den Dritten in der Hierarchie, den Oberbefehlshaber der Streitkräfte im Goran XXX zum temporären Leiter der Kolonie. In zwichenzeit hatten sich proteste für die Unabhängigkeit des Gorans in Karojio-Kay und in Goranghul gebildet. Nachdem sich bereits Mitte September der Großteil der Kaiserlichen Armee aufgelöst oder sich einen der Splitterstaaten angeschlossen hatte, gehrte auch XXX mit dem Rest der kaiserlichen Armee im Goran ins Mutterland zurück. In dem Machtvakuum rief der Leiter der Protestbeweung (in Bearbeitung)

Verwaltung

Gouverneure

Verwaltungsgliederung

Leben und Wirtschaft

Handel und Landwirtschaft

Hauptmotoren der Wirtschaft waren Agrikultur und der Handel über den Goran-Fluss. Der Fluss bot eine ideale Wasserstraße zum benachbarten Haladischen Reich. Mit diesem handelte die Kolonie Maschinerie und Waffen aus dem armilischen Mutterland gegen Rohstoffe wie Gummi, Öl, Edelmetalle und manchmal auch Schmuckwaren und Kunstobjekte, welche dann von den Handelskompanien im Mutterland verkauft wurden.

Der Fluss bot auch viele Möglichkeiten für die Landwirtschaft. Die Armilier liessen Kanäle und Bewässuerungsanlagen bauen, um das Land besser bewirtschaften zu können. Koloniale Gesellschaften kauften nach der gründung der Kolonie der lokalen Bevölkerung für Spottpreise ihr Land ab und baute liessen daraufhin für das Mutterland nützliche Pflanzen wie Baumwolle oder Kaffeebonen anbauen. Als Arbeiter diente die lokale Bevölkerung, welche durch die neuen Steuern Armiliens dazu gezwungen waren, auf den Feldern für einen Lohn zu arbeiten. Durch dieses System fielen jedoch immer mehr Nährpflanzen wie Weizen oder Reis aus dem Anbau weg, wodurch es 2395 zu einer Hungersnot in der Kolonie kam. Daraufhin begannen die Kolonialgesellschaften wieder den Anbau von Nährpflanzen, durch welche sie dann in der Kolonie und an der lokalen Bevölkerung Profit machen konnten.

Religion

Die Besitzung war per Gesetz wie auch die restlichen Kolonien offiziell halloistisch und andere Glauensrichtungen waren nicht tolleriert. 2381 erliess der Kaiser jedoch, auf drängen des Fenris ein Dekret, welches baviastische Missionarsarbeit und die Erschaffung einiger baviastischer Gemeinden, in den Kolonien erlaubte. Die einzelnen Gemeinden mussten allerding beim jeweiligen Gouverneur der Kolonie gemeldet werden und waren nur klein in der Anzahl.

Religion war im Goran als auch in den anderen Kolonien ein Hauptkonfliktherd, da die Armilische Kolonialmacht die lokalen Religionen und Bräuche (hauptsächlich den Chronismus) nicht respektierte und teilweise verbot und unterdrückte. Besonders Ende des 24. Jahrhunderts waren auch Zwangskonvertierungen zum Halloismus häufig.

Militär und öffentliche Sicherheit