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Jeder Wähler kann eine Liste wählen, indem er entweder die Liste als ganze wählt oder innerhalb einer Liste beliebig vielen Bewerbern jeweils eine Präferenzstimme gibt.
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Jeder Wähler kann eine Liste wählen, indem er entweder die Liste als ganze wählt oder innerhalb einer Liste beliebig vielen Kandidaten jeweils eine Präferenzstimme gibt.

Version vom 20. Juni 2020, 21:45 Uhr

Parlamentswahl in Lusslien 2520

Die Wahl zur lussischen Volksversammlung fand am 21. Juni 2520 statt. Gewählt wurden die 546 Abgeordneten der lussischen Volksversammlung. Es bestand eine Sperrklausel von fünf Prozent.

Wahlsystem

Jede Provinz bilden jeweils einen Wahlkreis. In jedem Wahlkreis werden die Sitze nach dem D’Hondt-Verfahren proportional verteilt. Es gibt jedoch eine landesweite 5 %-Hürde, sodass regionalen Parteien der Einzug ins Parlament erschwert wird. In den kleineren Provinzen ist es jedoch möglich, dass auch eine Partei mit einem Stimmenanteil deutlich über 5 % keinen Sitz erhält.

Die Verfassung bestimmt, dass die Abgeordnete je Provinz alle 10 Jahre gemäß den Bevölkerungszahlen (inklusive Ausländer) festgelegt werden. Gemäß der letzten Neuzuteilung vom 01. Januar 2518 verteilen sich die Sitze wie folgt auf die Provinzen:

Festlandakronor (insgesamt 520 Sitze):

Überseeprovinzen (insgesamt 26 Sitze):

Jeder Wähler kann eine Liste wählen, indem er entweder die Liste als ganze wählt oder innerhalb einer Liste beliebig vielen Kandidaten jeweils eine Präferenzstimme gibt.