Akronoisches Parlament

Aus Ultos
Version vom 20. November 2020, 14:49 Uhr von Whatsfelix (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Das '''Akronoische Parlament''' (ultan Akronoran Fazomonn), auch '''Akronorparlament''', ist das direkt gewählte Organ des Staatenverbunds Akronor. Zusammen m…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Akronoische Parlament (ultan Akronoran Fazomonn), auch Akronorparlament, ist das direkt gewählte Organ des Staatenverbunds Akronor. Zusammen mit dem Akronoischen Ministerrat übt es die Legislativfunktion des STAVA aus. Das Parlament besteht zur Zeit aus 675 Abgeordneten und stellt damit die größte internationale demokratisch gewählte Institution auf Ultos dar. Die Abgeordneten des Akronorparlaments werden alle 6 Monate in freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt. Das Parlament hat derzeit sieben Fraktionen. Die Abgeordnete aus 30 nationalen Parteien sind in Akronorverbänden organisiert.

Das Akronoische Parlament beschließt gemeinsam mit dem Akronoischen Ministerrat Gesetze. Themen werden in Ausschüssen aufbereitet, denen Mitglieder aller Fraktionen angehören. Bei Abstimmungen entscheidet das Plenum der Abgeordneten. Das Parlament wählt darüber hinaus den Präsidenten der Akronoischen Kommission – allerdings auf Vorschlag des Akronoischen Ministerrats, also der Staats- und Regierungschefs des STAVA. Zur Verabschiedung eines Gesetzesentwurfs bedarf es der Zustimmung des Parlaments und des Ministerrats, ohne das Parlament kann also keine Entscheidung gefällt werden. Es gibt allerdings Politikbereiche, in denen das Parlament kaum Mitspracherecht besitzt. Dies betrifft vor allem den Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, über die das Parlament lediglich durch die Kommission konsultiert werden muss.

Außerdem übt das Parlament die parlamentarische Kontrolle über die Akronoische Kommission aus. Hierfür kann es Untersuchungsausschüsse einrichten und gegebenenfalls Klage beim Akronoischen Gerichtshof erheben. Dies gilt auch in den Bereichen wie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, wo die Kommission exekutive Funktionen innehat und die legislativen Mitbestimmungsrechte des Parlaments eingeschränkt sind.