Begamvorwahl in der Unionsrepublik Ancalim-Feanaro (UAF)
Die Vorwahl zur Begamwahl in der Unionsrepublik Ancalim-Feanaro (UAF) findet jeweils im Jahr einer Begamwahl zur Bestimmung der Kandidaten der politischen Parteien statt. Im Laufe dieser Vorwahl kommt es zu Wahlversammlungen oder öffentlichen Vorwahlen in jedem der 7 Unionsstaaten.
Das Verfahren ist nicht in der Verfassung der Unionsrepublik Ancalim-Feanaro (UAF) geregelt, sondern im Lauf der Zeit von den politischen Parteien selbst geschaffen worden und unterscheidet sich in seiner Ausgestaltung erheblich zwischen den Unionsstaaten und den politischen Parteien; einige halten nur Vorwahlen ab, einige nur Versammlungen und in anderen werden beide Verfahren kombiniert.
Die vier politischen Parteien der Unionsrepublik Ancalim-Feanaro (UAF) nominieren ihre Begamkandidaten offiziell auf ihrem jeweiligen Nominierungsparteitag. Jeder Unionsstaat entsendet dorthin eine bestimmte Anzahl Delegierte, die wiederum größtenteils auf Grundlage der Ergebnisse der dortigen Vorwahlen bestimmt werden: Je nachdem, wie viele Stimmen die jeweiligen Bewerber darin erhalten haben, wird ihnen eine entsprechende Anzahl der Delegierten des Unionsstaates zugewiesen, welche beim Parteitag für sie stimmen sollen und die daher als „verpflichtete Delegierte“ bezeichnet werden. Die Vorwahlen selbst sind je nach Unionsstaat unterschiedlich organisiert, lassen sich aber grundsätzlich in Wahlversammlung und öffentliche Vorwahl einteilen.