Etta dé Paradi

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Etta dé Paradi
DeParadi.jpg
Nationalität KU Flagge.png Karpatische Union
Tätigkeit Präsident der Karpatischen Union

Prof. Dr. Dr. Etta dé Paradi ist ein karpatischer Politiker und seit 2516 amtierender Staatspräsident der Karpatischen Union.

Leben

Etta dé Paradi, geboren 2464 in Urania, ist Professor für Sozialwirtschaft und Davische Philologie an der Universität Urania. Er kandidierte er 2516 zur Präsidentschaftswahl in der Karpatischen Union, welche er mit knapp 74 % der Stimmen[NN22] fulminant gewann. Dé Paradi war als offiziell unabhängiger, jedoch der Wirtschaft nahestehender Kandidat angetreten, wurde jedoch im Vorfeld der Wahl als inoffizieller Vertreter der ultraliberalen Wirtschaftspartei der KU gehandelt.

Politik

Die Politik dé Paradis ist dem gemäßigt neoliberalen Spektrum zuzuordnen. So wurde unter seiner Amtszeit die KU zum Importeur zum Exporteur von Strom, da dé Paradi den von seinen Vorgängern aus Sicherheitsbedenken stetig abgebauten Kernenergiesektor wieder stark ausgebaut. Oberstes Ziel seiner politischen Agenda ist ein ausgeglichener Staatshaushalt, weshalb dé Paradi staatliche Subventionen in der Transport- sowie in der Lebensmittelbranche grundsätzlich ablehnt. Weltanschaulich ist dé Paradi atheistisch und traditionell Kritiker des von seinem Vorgänger Kóllm verfolgten Kurses der Frommen Republik. Insbesondere lehnt dé Paradi Subventionen für den Bau religiöser Bauten und Tempeln grundsätzlich ab.

Außenpolitisch verfolgte dé Paradi einen kurs der radikalen Neutralität, womit er die Linie sämtlicher bisheriger Präsidenten der Karpatischen Union, ungeachtet deren parteilicher Zugehörigkeit, dem Selbstverständnis der KU folgend nahtlos fortsetzte. Die Rolle der ITUF sowie insbesondere die Verbindlichkeit deren Beschlüsse hob dé Paradi unter anderem in Zusammenhang mit der Debatte um die Anerkennung der Ehrbaren Bangabandhischen Republik hervor. So kritisierte er das Vorgehen der IADN, die EBR als Vollmitglied aufzunehmen, obwohl der EBR die Anerkennung als Staat durch die ITUF unmittelbar zuvor verweigert worden war.[NN39]