Volksrepublik Grundistan
Volksrepublik Grundistan | |
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Einwohner | 3.896.000 Einwohner |
Fläche | 60.306 km² |
Bevölkerungsdichte | 64,6 EW/km² |
Hauptstadt | Oberfurt |
Amtssprache | Wotanisch, Davidisch, Ospori |
Bruttoinlandsprodukt | 6,10 Mrd. Balm |
Staatsform | de jure: Volksrepublik de facto: parlamentarisch, föderale Republik |
Staatsoberhaupt | Das Volk bildet de jure die kollektive Volksgenossenschaft (Direktorium):
de facto: Staatsoberhaupt ist der Vorsitzende des Direktoriums im periodischen und gleichbleibenden Wechsel der Mitglieder bis zum Ende der Legislatur. |
Regierungschef | Dieses Amt ist gemäß der Landesverfassung inexistent. |
Telefonvorwahl | +67 |
Internet-TLD | .grundistan |
Währung | Akron (AKR) |
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Die Volksrepublik Grundistan (wotanisch Fulkrepublikk Grundistaan, davidisch Vāret'ir Kārmanātvazt, ospori L'udna Ibsorech Hradistan), amtlich auch Genossenschaft der Republik des freien Volkes Grundistans, ist ein Binnenstaat innerhalb des Kontinentes Akronor und ist geographisch Zentralakronor zugeteilt. An Aufmerksamkeit erlange die Volksrepublik durch die immensen finanziellen Unterstützungen der Demokratisch Föderalen Union Plankow und durch die immer wieder kritischen Äußerungen der Volksgenossenschaft dem STAVA und anderen Staaten gegenüber. Grundistan ist nach der Bevölkerung das zweitkleinste Land auf Akronor — vor der Grafschaft Listova und hinter dem Unionsherzogtum Taylon.
Inhaltsverzeichnis
Geographie
Grundistan ist ein und der einzige Binnenstaat auf dem Kontinenten Akronor. Die Landschaft erstreckt sich von hügeligen Landschaften bis hin zu bergigen Gebieten.
Nordseite
Die oberste Seite des Landes ist das am dünnsten besiedelste Gebiet. Es besteht hauptsächlich aus einer bergigen Idylle und bietet eher weniger Raum zum Wohnen, Arbeiten und Leben.
Ostseite
An der Grenze zur Freien Republik Kharanien besteht eher hügeliges und teils ebenes Terrain. Ganz im Norden der Ostseite befindet sich der höchste Punkt des Landes. Außerdem endet hier der grundische Teil des Flusses, der quer durch das Land fließt und seine Quelle in der Reichsrepublik Wotania hat.
Südseite
Die Südseite ist stark geprägt von heftig hügeligen Landschaften mit teils gebirgigen Höhen. Sie grenzt am südöstlichsten Punkt an die Republik Ospor und an der restlichen Seite an die Reichsrepublik Wotania.
Westseite
Kurz über dem südwestlichsten Punkt Grundistans beginnt der grundische Teil des Flusses, der sich quer durch das Land erstreckt und durch die Freie Republik Kharanien fließt, später in der Rhytanischen See endet. Auch hier besteht die Landschaft hauptsächlich aus stark hügeligen und teilweise auch aus Erhöhrungen.
Natur
In Grundistan leben über 30.000 Lebensarten, davon circa 25.000 Insekten und nur 251 Säugetierarten. 42% der Tierarten sind vom Aussterben bedroht — besonders Insekten.
Fauna und Flora
Naturschutz
In der Verfassung des Landes ist der Naturschutz ein vorgeschriebenes Ziel zur Umsetzung durch das Direktorium, als auch durch die Bevölkerung. Sie unterbindet dem Staat gegen die Natur zu handeln und sie zu vernachlässigen. So wird vorgeschrieben, dass beispielsweise für jedes gebaute und eröffnete Fabrikgebäude der Staat einen gewissen prozentualen Anteil der verursachten "Beschädigung" ausgleichen muss. Nur in Ausnahmefällen und "wenn das gesellschaftliche Wohl sowie die öffentliche Freiheit in Gefahr ist, so entfällt der Ausgleich". Kritiker sehen dabei ein Ausnutzen seitens des Staats bei Vorhaben für die Wirtschaft und damit auch gleichzeitig gegen die Natur. Gesellschaftlich ist dieser Artikel in der Verfassung seit Jahren umstritten, wobei noch keine nationale Einigung getroffen wurde.
Bevölkerung
Städte und Gemeinden
Die kleinste politsche Einheit bilden die Gemeinden. Städte sind die zweitletzte Einheit. Im Jahre 2519 erxistierten über 873 politsche Gemeinden, wobei dessen Anzahl in den letzten Jahren drastisch abgenommen hat und sich die Anzahl der Städte erhöht hat.
Die größte Gemeinde ist xyz mit 23.000 Einwohnern und die größte Stadt Oberfurt mit 1.089.000 Einwohnern.
Bürgerschaft der Volksrepublik Grundistan
(→ Hauptartikel: Reisepass der VRG)
Die "Bürgerschaft der Volksrepublik Grundistan" ist die Kurzvariante und der amtliche Name der Staatsbürgerschaft der VR. Laut der Verfassung hat jeder Volksgenosse (Staatsbürger) keine Staatsbürgerschaft für Grundistan, sondern nur für die einzelnen Verwaltungsbezirke. Bürgerrechtlich ist diese indirekte Staatsbürgerschaft aber nichtig.
Über das Tragen einer "Genossenschaft der Volksrepublik Grundistan" entscheidet und erteilt nur das Bürgerschaftsamt der jeweiligen Verwaltungszone, deren letzte Instanz das Hauptbürgerschaftsamt in Oberfurt ist.
Als Nachweis der Staatsbürgerschaft trägt jeder Bürger einen Reisepass, der nicht zwingend und nur auf Reisen außerhalb der VRG benötigt wird, sowie einen Personalausweis. Letzteres ist gesetzlich vorgeschrieben, zu besitzen. Dabei muss dieser nicht jederzeit mit sich getragen werden.
Geschichte
Recht
Die VRG hat eines der komplexesten Systeme des Rechts auf ganz Ultos.
Politik
Sicherheit
Die Verfassung der VRG garantiert seinen Bürgern höchste Sicherheit im In- und Ausland.