Internationals Ting ef Ultes Fuljar/ITUF022: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Ultos
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{Resolution
 
{{Resolution
|BEZEICHNUNG      = ITUF022
+
|BEZEICHNUNG      = ITUF023
 
|THEMA            = Sanktionierung Kharaniens
 
|THEMA            = Sanktionierung Kharaniens
 
|BILD            =  
 
|BILD            =  
Zeile 8: Zeile 8:
 
|STATUS          =  
 
|STATUS          =  
 
}}
 
}}
 
+
Die '''ITUF-Resolution 023''' ist eine vorgeschlagene Sanktionierungsmaßnahme zum Nachteil von [[Kharanien]], eingebracht durch den [[STAVA|Staatenverbund Akronor]] infolge wiederholter Raketentests in Kharanien.
Die ITUF-Resolution 22 ist eine vorgeschlagene Sanktionierungsmaßnahme [[Kharanien|Kharaniens]], eingebracht durch den [[STAVA|Staatenverbund Akronor]] nach den wiederholten Raketentests in [[Kharanien]].
 
  
 
==Inhalt==
 
==Inhalt==
Als Reaktion auf die wiederholten Raketentests der [[Ol Kanau|Kanau-Regierung]] in [[Kharanien]] sollen wirtschaftliche Sanktionen gegen die [[Kharanien|Freie Republik Kharanien]] verhängt werden, um so eine Fortsetzung des Kernwaffenprogramms zu verhindern. Da Kharanien androht, die Nuklearraketen nicht alleine zur Abschreckung einzusetzen, ist eine Sanktionierung zur Wahrung der akronoischen und astolischen Sicherheit unumgänglich.
+
Als Reaktion auf die wiederholten Raketentests der [[Ol Kanau|Kanau-Regierung]] in [[Kharanien]] sollen wirtschaftliche Sanktionen gegen die Freie Republik Kharanien verhängt werden, um so eine Fortsetzung des Kernwaffenprogramms zu verhindern. Da Kharanien androht, die Nuklearraketen nicht alleine zur Abschreckung einzusetzen, ist eine Sanktionierung zur Wahrung der akronoischen und astolischen Sicherheit unumgänglich.
  
 
Zu den Bestimmungen der Resolution gehören:
 
Zu den Bestimmungen der Resolution gehören:
* Frachttransporte von und nach [[Kharanien]] können gestoppt und auf Massenvernichtungswaffen oder damit zusammenhängende Gegenstände inspiziert werden (die Mitgliedstaaten sind jedoch nicht verpflichtet, solche Inspektionen durchzuführen).
+
* Frachttransporte von und nach Kharanien können gestoppt und auf Massenvernichtungswaffen oder damit zusammenhängende Gegenstände inspiziert werden (die Mitgliedstaaten sind jedoch nicht verpflichtet, solche Inspektionen durchzuführen).
 
* Die Ein- und Ausfuhr von Kriegsmaterialien zur Herstellung, Vorbereitung und Start von Atomwaffen und ballistischen Raketen ist verboten. Das beinhaltet großkalibrigen Artilleriesystemen, Kampfflugzeuge, Angriffshubschrauber, Kriegsschiffe, Flugkörper oder Raketensysteme, einschließlich Ersatzteile.
 
* Die Ein- und Ausfuhr von Kriegsmaterialien zur Herstellung, Vorbereitung und Start von Atomwaffen und ballistischen Raketen ist verboten. Das beinhaltet großkalibrigen Artilleriesystemen, Kampfflugzeuge, Angriffshubschrauber, Kriegsschiffe, Flugkörper oder Raketensysteme, einschließlich Ersatzteile.
 
* Finanzbesitz von Personen und Unternehmen, die in das kharanische Kernwaffenprogramm involviert sind, wird eingefroren.
 
* Finanzbesitz von Personen und Unternehmen, die in das kharanische Kernwaffenprogramm involviert sind, wird eingefroren.
Zeile 21: Zeile 20:
 
==Antragsteller==
 
==Antragsteller==
 
Antragsteller ist die [[STAVA#Kommission|Akronoische Kommission]], repräsentiert durch Kommissionspräsident Elen Rüjalsadaf und vertreten durch ITUF-Botschafterin Lene Resslof, für das Mandat Westakronor.
 
Antragsteller ist die [[STAVA#Kommission|Akronoische Kommission]], repräsentiert durch Kommissionspräsident Elen Rüjalsadaf und vertreten durch ITUF-Botschafterin Lene Resslof, für das Mandat Westakronor.
 +
 +
[[Kategorie:ITUF-Resolution]]

Version vom 11. Mai 2020, 10:07 Uhr

ITUF023
Thema Sanktionierung Kharaniens
Datum 07.05.2520
Antragsteller Elen Rüjalsadaf
Mandat STAVA.png STAVA

Die ITUF-Resolution 023 ist eine vorgeschlagene Sanktionierungsmaßnahme zum Nachteil von Kharanien, eingebracht durch den Staatenverbund Akronor infolge wiederholter Raketentests in Kharanien.

Inhalt

Als Reaktion auf die wiederholten Raketentests der Kanau-Regierung in Kharanien sollen wirtschaftliche Sanktionen gegen die Freie Republik Kharanien verhängt werden, um so eine Fortsetzung des Kernwaffenprogramms zu verhindern. Da Kharanien androht, die Nuklearraketen nicht alleine zur Abschreckung einzusetzen, ist eine Sanktionierung zur Wahrung der akronoischen und astolischen Sicherheit unumgänglich.

Zu den Bestimmungen der Resolution gehören:

  • Frachttransporte von und nach Kharanien können gestoppt und auf Massenvernichtungswaffen oder damit zusammenhängende Gegenstände inspiziert werden (die Mitgliedstaaten sind jedoch nicht verpflichtet, solche Inspektionen durchzuführen).
  • Die Ein- und Ausfuhr von Kriegsmaterialien zur Herstellung, Vorbereitung und Start von Atomwaffen und ballistischen Raketen ist verboten. Das beinhaltet großkalibrigen Artilleriesystemen, Kampfflugzeuge, Angriffshubschrauber, Kriegsschiffe, Flugkörper oder Raketensysteme, einschließlich Ersatzteile.
  • Finanzbesitz von Personen und Unternehmen, die in das kharanische Kernwaffenprogramm involviert sind, wird eingefroren.

Antragsteller

Antragsteller ist die Akronoische Kommission, repräsentiert durch Kommissionspräsident Elen Rüjalsadaf und vertreten durch ITUF-Botschafterin Lene Resslof, für das Mandat Westakronor.