Ethikrat der UAF: Unterschied zwischen den Versionen
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* Ethische Bewertung biogenetischer und techno-morphologischer Projekte | * Ethische Bewertung biogenetischer und techno-morphologischer Projekte | ||
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Der Ethikrat besteht aus **21 stimmberechtigten Mitgliedern**, die auf **6 Jahre** vom [[Ablatium]] gewählt werden. Er vereint Expertinnen und Experten aus den Bereichen:<br> | Der Ethikrat besteht aus **21 stimmberechtigten Mitgliedern**, die auf **6 Jahre** vom [[Ablatium]] gewählt werden. Er vereint Expertinnen und Experten aus den Bereichen:<br> | ||
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Die Leitung liegt bei der '''Sar-Aniona für Ethikfragen''', derzeit '''[[Nithena Wenror]]''', Philosophie des Post-Menschlichen, [[Akademie für Sublimetrik in Kalladora]]<br> | Die Leitung liegt bei der '''Sar-Aniona für Ethikfragen''', derzeit '''[[Nithena Wenror]]''', Philosophie des Post-Menschlichen, [[Akademie für Sublimetrik in Kalladora]]<br> | ||
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Der Ethikrat wurde 2486 gegründet, nachdem mehrere Fälle unkontrollierter Genominterventionen zu Instabilität geführt hatten. Seither entwickelte er sich zu einem maßgeblichen Impulsgeber moralisch-wissenschaftlicher Gesetzgebung.<br> | Der Ethikrat wurde 2486 gegründet, nachdem mehrere Fälle unkontrollierter Genominterventionen zu Instabilität geführt hatten. Seither entwickelte er sich zu einem maßgeblichen Impulsgeber moralisch-wissenschaftlicher Gesetzgebung.<br> | ||
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* 2494 – Ablehnung der Serienlizenzierung von kognitiv augmentierten Embryonen (Projekt VIELRAUM) | * 2494 – Ablehnung der Serienlizenzierung von kognitiv augmentierten Embryonen (Projekt VIELRAUM) | ||
* 2507 – Zustimmung zum Grenzwertanstieg für transhumane Tiermodifikation (auf 45 %) | * 2507 – Zustimmung zum Grenzwertanstieg für transhumane Tiermodifikation (auf 45 %) | ||
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Der Ethikrat arbeitet in ständigen Fachkommissionen:<br> | Der Ethikrat arbeitet in ständigen Fachkommissionen:<br> | ||
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* Kommission V: Planetare Sonderethik<br> | * Kommission V: Planetare Sonderethik<br> | ||
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− | + | '''Siehe auch'''<br> | |
* [[Fonam Biogenetik]] | * [[Fonam Biogenetik]] | ||
* [[Biogenetischer Kodex der UAF]] | * [[Biogenetischer Kodex der UAF]] |
Aktuelle Version vom 15. Juni 2025, 16:51 Uhr
Ethikrat der UAF | |
---|---|
Langname | Oberster Rat für Biotische und Technomoralische Ethik |
Staat | ![]() |
Zugehörigkeit | Regierung der UAF, beratend für Ablatium und Fonam Biogenetik |
Leitung | Nithena Wenror, Sar-Aniona für Ethikfragen |
Gründung | 2486 |
Mitgliederzahl | 21 stimmberechtigte Mitglieder |
Sitz | Ethikzentrum Thylruna |
Website | ethikrat-uaf.org |
Der Ethikrat der UAF (offiziell: Oberster Rat für Biotische und Technomoralische Ethik) ist das höchste beratende Gremium der Unionsrepublik Ancalim-Feanaro für Fragen der moralischen Bewertung biotechnologischer, kybernetischer, künstlich-intelligenter und posthumaner Entwicklungen. Er berät das Ablatium, das Fonam Biogenetik, das Unionsministerium für Innovation, Forschung und Wissenschaft und auf Anfrage auch den Tur-Anion.
Aufgaben
- Ethische Bewertung biogenetischer und techno-morphologischer Projekte
- Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben (v. a. Biko-UAF)
- Grenzwertempfehlungen für Komam Grenzwerte und Sensorik
- Mediation bei moralisch umstrittenen Forschungsprojekten
- Herausgabe des periodischen *Ethischen Bulletin der UAF* („EBUAF“)
Zusammensetzung
Der Ethikrat besteht aus **21 stimmberechtigten Mitgliedern**, die auf **6 Jahre** vom Ablatium gewählt werden. Er vereint Expertinnen und Experten aus den Bereichen:
- Bioethik
- Technowissenschaft
- Recht
- Theomorphologie
- Philosophie & Hermetik
- Öffentliche Moral
Zusätzlich gibt es 7 beratende Sondermitglieder ohne Stimmrecht aus den Sektoren:
- Aporismus
- Haczinische Gesellschaften
- Neurokünstlerkollektive
- Internationale Ethikforen (z. B. Yaldoran)
Leitung
Die Leitung liegt bei der Sar-Aniona für Ethikfragen, derzeit Nithena Wenror, Philosophie des Post-Menschlichen, Akademie für Sublimetrik in Kalladora
Historische Bedeutung
Der Ethikrat wurde 2486 gegründet, nachdem mehrere Fälle unkontrollierter Genominterventionen zu Instabilität geführt hatten. Seither entwickelte er sich zu einem maßgeblichen Impulsgeber moralisch-wissenschaftlicher Gesetzgebung.
Bekannte Empfehlungen und Kontroversen
- 2494 – Ablehnung der Serienlizenzierung von kognitiv augmentierten Embryonen (Projekt VIELRAUM)
- 2507 – Zustimmung zum Grenzwertanstieg für transhumane Tiermodifikation (auf 45 %)
- 2516 – Empfehlung zur Kodifizierung des Begriffs *biotischer Würde* im Biko-UAF
- 2522 – Öffentliche Rüge des Delam Raumordnung wegen Testfeld 22 („Bewusstseinsreaktoren“)
Arbeitsweise
Der Ethikrat arbeitet in ständigen Fachkommissionen:
- Kommission I: Genetik & Fortpflanzung
- Kommission II: Technosynthese & KI
- Kommission III: Tierwesen & Hybridformen
- Kommission IV: Öffentliche Werte & Ästhetik
- Kommission V: Planetare Sonderethik
Beratungen sind grundsätzlich nicht öffentlich, Ergebnisse werden jedoch regelmäßig als Bulletin publiziert.
Kritik
Einige Forschungsverbände (z. B. Syndikat der Anwendungsgentechnik) beklagen die „moralische Bremserrolle“ des Ethikrats, während konservative Gruppen ihm „unheilige Hybridöffnung“ vorwerfen. Innerhalb des Ablatium besteht parteiübergreifend jedoch weitgehender Respekt vor seiner Sachautorität.
Siehe auch