Ethikrat der UAF: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Juni 2025, 16:50 Uhr
Ethikrat der UAF | |
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Langname | Oberster Rat für Biotische und Technomoralische Ethik |
Staat | ![]() |
Zugehörigkeit | Regierung der UAF, beratend für Ablatium und Fonam Biogenetik |
Leitung | Nithena Wenror, Sar-Aniona für Ethikfragen |
Gründung | 2486 |
Mitgliederzahl | 21 stimmberechtigte Mitglieder |
Sitz | Ethikzentrum Thylruna |
Website | ethikrat-uaf.org |
Der Ethikrat der UAF (offiziell: Oberster Rat für Biotische und Technomoralische Ethik) ist das höchste beratende Gremium der Unionsrepublik Ancalim-Feanaro für Fragen der moralischen Bewertung biotechnologischer, kybernetischer, künstlich-intelligenter und posthumaner Entwicklungen. Er berät das Ablatium, das Fonam Biogenetik, das Unionsministerium für Innovation, Forschung und Wissenschaft und auf Anfrage auch den Tur-Anion.
Aufgaben
- Ethische Bewertung biogenetischer und techno-morphologischer Projekte
- Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben (v. a. Biko-UAF)
- Grenzwertempfehlungen für Komam Grenzwerte und Sensorik
- Mediation bei moralisch umstrittenen Forschungsprojekten
- Herausgabe des periodischen *Ethischen Bulletin der UAF* („EBUAF“)
Zusammensetzung
Der Ethikrat besteht aus **21 stimmberechtigten Mitgliedern**, die auf **6 Jahre** vom Ablatium gewählt werden. Er vereint Expertinnen und Experten aus den Bereichen:
- Bioethik
- Technowissenschaft
- Recht
- Theomorphologie
- Philosophie & Hermetik
- Öffentliche Moral
Zusätzlich gibt es 7 beratende Sondermitglieder ohne Stimmrecht aus den Sektoren:
- Aporismus
- Haczinische Gesellschaften
- Neurokünstlerkollektive
- Internationale Ethikforen (z. B. Yaldoran)
Leitung
Die Leitung liegt bei der Sar-Aniona für Ethikfragen, derzeit Nithena Wenror, Philosophie des Post-Menschlichen, Akademie für Sublimetrik in Kalladora
Historische Bedeutung
Der Ethikrat wurde 2486 gegründet, nachdem mehrere Fälle unkontrollierter Genominterventionen zu Instabilität geführt hatten. Seither entwickelte er sich zu einem maßgeblichen Impulsgeber moralisch-wissenschaftlicher Gesetzgebung.
Bekannte Empfehlungen und Kontroversen
- 2494 – Ablehnung der Serienlizenzierung von kognitiv augmentierten Embryonen (Projekt VIELRAUM)
- 2507 – Zustimmung zum Grenzwertanstieg für transhumane Tiermodifikation (auf 45 %)
- 2516 – Empfehlung zur Kodifizierung des Begriffs *biotischer Würde* im Biko-UAF
- 2522 – Öffentliche Rüge des Delam Raumordnung wegen Testfeld 22 („Bewusstseinsreaktoren“)
Arbeitsweise
Der Ethikrat arbeitet in ständigen Fachkommissionen:
- Kommission I: Genetik & Fortpflanzung
- Kommission II: Technosynthese & KI
- Kommission III: Tierwesen & Hybridformen
- Kommission IV: Öffentliche Werte & Ästhetik
- Kommission V: Planetare Sonderethik
Beratungen sind grundsätzlich nicht öffentlich, Ergebnisse werden jedoch regelmäßig als Bulletin publiziert.
Kritik
Einige Forschungsverbände (z. B. *Syndikat der Anwendungsgentechnik*) beklagen die „moralische Bremserrolle“ des Ethikrats, während konservative Gruppen ihm „unheilige Hybridöffnung“ vorwerfen. Innerhalb des Ablatium besteht parteiübergreifend jedoch weitgehender Respekt vor seiner Sachautorität.
Siehe auch