Ethikrat der UAF: Unterschied zwischen den Versionen

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* Kommission V: Planetare Sonderethik<br>
 
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Beratungen sind grundsätzlich nicht öffentlich, Ergebnisse werden jedoch regelmäßig als *Bulletin* publiziert.<br>
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Beratungen sind grundsätzlich nicht öffentlich, Ergebnisse werden jedoch regelmäßig als Bulletin publiziert.<br>
  
 
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Version vom 15. Juni 2025, 16:50 Uhr

Ethikrat der UAF
Langname Oberster Rat für Biotische und Technomoralische Ethik
Staat UAF-Wappen-neu.png Ancalim-Feanaro
Zugehörigkeit Regierung der UAF, beratend für Ablatium und Fonam Biogenetik
Leitung Nithena Wenror, Sar-Aniona für Ethikfragen
Gründung 2486
Mitgliederzahl 21 stimmberechtigte Mitglieder
Sitz Ethikzentrum Thylruna
Website ethikrat-uaf.org


Der Ethikrat der UAF (offiziell: Oberster Rat für Biotische und Technomoralische Ethik) ist das höchste beratende Gremium der Unionsrepublik Ancalim-Feanaro für Fragen der moralischen Bewertung biotechnologischer, kybernetischer, künstlich-intelligenter und posthumaner Entwicklungen. Er berät das Ablatium, das Fonam Biogenetik, das Unionsministerium für Innovation, Forschung und Wissenschaft und auf Anfrage auch den Tur-Anion.

Aufgaben

  • Ethische Bewertung biogenetischer und techno-morphologischer Projekte
  • Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben (v. a. Biko-UAF)
  • Grenzwertempfehlungen für Komam Grenzwerte und Sensorik
  • Mediation bei moralisch umstrittenen Forschungsprojekten
  • Herausgabe des periodischen *Ethischen Bulletin der UAF* („EBUAF“)

Zusammensetzung
Der Ethikrat besteht aus **21 stimmberechtigten Mitgliedern**, die auf **6 Jahre** vom Ablatium gewählt werden. Er vereint Expertinnen und Experten aus den Bereichen:

  • Bioethik
  • Technowissenschaft
  • Recht
  • Theomorphologie
  • Philosophie & Hermetik
  • Öffentliche Moral

Zusätzlich gibt es 7 beratende Sondermitglieder ohne Stimmrecht aus den Sektoren:

  • Aporismus
  • Haczinische Gesellschaften
  • Neurokünstlerkollektive
  • Internationale Ethikforen (z. B. Yaldoran)

Leitung
Die Leitung liegt bei der Sar-Aniona für Ethikfragen, derzeit Nithena Wenror, Philosophie des Post-Menschlichen, Akademie für Sublimetrik in Kalladora

Historische Bedeutung
Der Ethikrat wurde 2486 gegründet, nachdem mehrere Fälle unkontrollierter Genominterventionen zu Instabilität geführt hatten. Seither entwickelte er sich zu einem maßgeblichen Impulsgeber moralisch-wissenschaftlicher Gesetzgebung.

Bekannte Empfehlungen und Kontroversen

  • 2494 – Ablehnung der Serienlizenzierung von kognitiv augmentierten Embryonen (Projekt VIELRAUM)
  • 2507 – Zustimmung zum Grenzwertanstieg für transhumane Tiermodifikation (auf 45 %)
  • 2516 – Empfehlung zur Kodifizierung des Begriffs *biotischer Würde* im Biko-UAF
  • 2522 – Öffentliche Rüge des Delam Raumordnung wegen Testfeld 22 („Bewusstseinsreaktoren“)

Arbeitsweise
Der Ethikrat arbeitet in ständigen Fachkommissionen:

  • Kommission I: Genetik & Fortpflanzung
  • Kommission II: Technosynthese & KI
  • Kommission III: Tierwesen & Hybridformen
  • Kommission IV: Öffentliche Werte & Ästhetik
  • Kommission V: Planetare Sonderethik

Beratungen sind grundsätzlich nicht öffentlich, Ergebnisse werden jedoch regelmäßig als Bulletin publiziert.

Kritik
Einige Forschungsverbände (z. B. *Syndikat der Anwendungsgentechnik*) beklagen die „moralische Bremserrolle“ des Ethikrats, während konservative Gruppen ihm „unheilige Hybridöffnung“ vorwerfen. Innerhalb des Ablatium besteht parteiübergreifend jedoch weitgehender Respekt vor seiner Sachautorität.

Siehe auch