Ethikrat der UAF

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Ethikrat der UAF
Langname Oberster Rat für Biotische und Technomoralische Ethik
Staat UAF-Wappen-neu.png Ancalim-Feanaro
Zugehörigkeit Regierung der UAF, beratend für Ablatium und Fonam Biogenetik
Leitung Nithena Wenror, Sar-Aniona für Ethikfragen
Gründung 2486
Mitgliederzahl 21 stimmberechtigte Mitglieder
Sitz Ethikzentrum Thylruna
Website ethikrat-uaf.org


Der Ethikrat der UAF (offiziell: Oberster Rat für Biotische und Technomoralische Ethik) ist das höchste beratende Gremium der Unionsrepublik Ancalim-Feanaro für Fragen der moralischen Bewertung biotechnologischer, kybernetischer, künstlich-intelligenter und posthumaner Entwicklungen. Er berät das Ablatium, das Fonam Biogenetik, das Unionsministerium für Innovation, Forschung und Wissenschaft und auf Anfrage auch den Tur-Anion.

Aufgaben

  • Ethische Bewertung biogenetischer und techno-morphologischer Projekte
  • Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben (v. a. Biko-UAF)
  • Grenzwertempfehlungen für Komam Grenzwerte und Sensorik
  • Mediation bei moralisch umstrittenen Forschungsprojekten
  • Herausgabe des periodischen *Ethischen Bulletin der UAF* („EBUAF“)

Zusammensetzung
Der Ethikrat besteht aus **21 stimmberechtigten Mitgliedern**, die auf **6 Jahre** vom Ablatium gewählt werden. Er vereint Expertinnen und Experten aus den Bereichen:

  • Bioethik
  • Technowissenschaft
  • Recht
  • Theomorphologie
  • Philosophie & Hermetik
  • Öffentliche Moral

Zusätzlich gibt es 7 beratende Sondermitglieder ohne Stimmrecht aus den Sektoren:

  • Aporismus
  • Haczinische Gesellschaften
  • Neurokünstlerkollektive
  • Internationale Ethikforen (z. B. Yaldoran)

Leitung
Die Leitung liegt bei der Sar-Aniona für Ethikfragen, derzeit Nithena Wenror, Philosophie des Post-Menschlichen, Akademie für Sublimetrik in Kalladora

Historische Bedeutung
Der Ethikrat wurde 2486 gegründet, nachdem mehrere Fälle unkontrollierter Genominterventionen zu Instabilität geführt hatten. Seither entwickelte er sich zu einem maßgeblichen Impulsgeber moralisch-wissenschaftlicher Gesetzgebung.

Bekannte Empfehlungen und Kontroversen

  • 2494 – Ablehnung der Serienlizenzierung von kognitiv augmentierten Embryonen (Projekt VIELRAUM)
  • 2507 – Zustimmung zum Grenzwertanstieg für transhumane Tiermodifikation (auf 45 %)
  • 2516 – Empfehlung zur Kodifizierung des Begriffs *biotischer Würde* im Biko-UAF
  • 2522 – Öffentliche Rüge des Delam Raumordnung wegen Testfeld 22 („Bewusstseinsreaktoren“)

Arbeitsweise
Der Ethikrat arbeitet in ständigen Fachkommissionen:

  • Kommission I: Genetik & Fortpflanzung
  • Kommission II: Technosynthese & KI
  • Kommission III: Tierwesen & Hybridformen
  • Kommission IV: Öffentliche Werte & Ästhetik
  • Kommission V: Planetare Sonderethik

Beratungen sind grundsätzlich nicht öffentlich, Ergebnisse werden jedoch regelmäßig als Bulletin publiziert.

Kritik
Einige Forschungsverbände (z. B. Syndikat der Anwendungsgentechnik) beklagen die „moralische Bremserrolle“ des Ethikrats, während konservative Gruppen ihm „unheilige Hybridöffnung“ vorwerfen. Innerhalb des Ablatium besteht parteiübergreifend jedoch weitgehender Respekt vor seiner Sachautorität.

Siehe auch