Kommissionsformel: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Kommissionsformel''' nennt man die im Bundesverfassungsvertrag festgeschriebene parteipolitische Zusammensetzung des sechsköpfigen Kommission mit dem Verteilschlüssel 3:2:1. Die Partei mit den meisten Stimmen erhält drei, die mit der zweitgrößten zwei, die mit der drittgrößten ein Kommissionsposten. Die Kommissionsformel soll eine proportionale Vertretung aller bündischen Bürger gewährleisten und ist Ausdruck der Konkordanzregierung des Bundes Freier Städte.
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'''Kommissionsformel''' nennt man die im Bundesverfassungsvertrag festgeschriebene parteipolitische Zusammensetzung der sechsköpfigen Kommission mit dem Verteilschlüssel 3:2:1. Die Partei mit den meisten Stimmen erhält drei, die mit der zweitgrößten zwei, die mit der drittgrößten einen Kommissionsposten. Die Kommissionsformel soll eine proportionale Vertretung aller bündischen Bürger gewährleisten und ist Ausdruck der Konkordanzregierung des [[Bund Freier Städte|Bundes Freier Städte]].
  
 
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Aktuelle Version vom 7. April 2024, 23:46 Uhr

Kommissionsformel nennt man die im Bundesverfassungsvertrag festgeschriebene parteipolitische Zusammensetzung der sechsköpfigen Kommission mit dem Verteilschlüssel 3:2:1. Die Partei mit den meisten Stimmen erhält drei, die mit der zweitgrößten zwei, die mit der drittgrößten einen Kommissionsposten. Die Kommissionsformel soll eine proportionale Vertretung aller bündischen Bürger gewährleisten und ist Ausdruck der Konkordanzregierung des Bundes Freier Städte.

Aktuelle Formel

Dies ist die Zusammensetzung der Kommission nach der Bundesparlamentswahl 2519: