Kommissionsformel: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. April 2024, 23:46 Uhr
Kommissionsformel nennt man die im Bundesverfassungsvertrag festgeschriebene parteipolitische Zusammensetzung der sechsköpfigen Kommission mit dem Verteilschlüssel 3:2:1. Die Partei mit den meisten Stimmen erhält drei, die mit der zweitgrößten zwei, die mit der drittgrößten einen Kommissionsposten. Die Kommissionsformel soll eine proportionale Vertretung aller bündischen Bürger gewährleisten und ist Ausdruck der Konkordanzregierung des Bundes Freier Städte.
Aktuelle Formel
Dies ist die Zusammensetzung der Kommission nach der Bundesparlamentswahl 2519:
- Sozialistisch-Demokratische Arbeiterpartei (SDA): drei Kommissionsämter (Kommissionspräsident + zwei Kommissare)
- Grüne Zentrumspartei (GZP): zwei Kommissionsämter (zwei Kommissare, darunter der stellv. Kommissionspräsident)
- Liberale Freiheitspartei (LFP): ein Kommissionsamt (ein Kommissar)