Ehrbare Bangabandhische Republik: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. Juli 2020, 16:35 Uhr
Kein Mitglied der ITUF |
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Diese Seite beschreibt einen Staat, ein Bündnis oder eine Organisation, die aktuell kein Mitglied der ITUF ist und/oder nicht von der ITUF anerkannt wird. |
Ehrbare Bangabandhische Republik | ||
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Amtssprache | Iskisch | |
Hauptstadt | Pekasi | |
Staatsform | Republik | |
Regierungsform | Präsidentielle Demokratie | |
Staatsoberhaupt | Präsident Urnoh Bejunly | |
Währung | de jure: Babössi de facto: Balm | |
Gründung | 19.XI.2516: Ausrufung der Republik | |
Nationalfeiertag | 19.XI. |
Die Ehrbare Bangabandhische Republik ist ein Staat an der Ostküste des astolischen Subkontinentes Bangabandhu und einer der jüngsten Staaten auf Ultos. Die politische Anerkennung des Staates ist umstritten.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Die EBR entstand als Abspaltung der Ismusistischen Republik Bangabandhu (IRB) im Jahre 2516 als Folge der andauernden Proteste gegen IRB-Regulator Boronius Babbot. Die Staatsgründung erfolgte schließlich am 19.XI.2516, als die „Ehrbare Bangabandhische Republik“ auf dem Marktplatz von Oregupol (damalige IRB) von IRB- und Babbot-feindlichen Rebellen ausgerufen wurde. Der Anführer der Proteste, Urnoh Bejunly, ließ sich zum vorübergehenden Präsident und damit Staatsoberhaupt ernennen.
Die Staatsgründung wurde international unterschiedlich reflektiert. Die Unionsrepublik Bangabandhu, die Sivalesische Föderation und auch die FRNX erkannten die EBR binnen kürzester Zeit an. Andere bedeutende Staaten wie die DVD verwehren die Anerkennung jedoch bis heute.
Der Bund Freier Städte erkannte die ERB nach einem Beschluss der Volksversammlung am 03.11.2518 offiziell an.
Die lussische Regierung verkündete am 13.05.2519 in einer Pressemitteilung die offizielle Anerkennung der Ehrbaren Bangabandhischen Republik als souveränen Staat. An 04.06.2519 folgte die Volksrepublik Grundistan.
Anerkennung
Vollständige Anerkennung
Die ERB wird international von X Mitgliedern der ITUF anerkannt. Sie sind nachfolgend nach dem Zeitpunkt der Anerkennung aufgelistet:
- Bangabandhu (?)
- Sival (?)
- Torunien (?)
- Bund Freier Städte (03.11.2518)
- Lusslien (13.05.2519)
- Grundistan (04.06.2519)
- Armilien (27.07.2520)
Bedingte Anerkennung
Staat | Bereits anerkannt | Bedingung zur vollständigen Anerkennung |
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Ladislavien | Eigenständige Regierung, Grenzen | Verbrechen der Revolution müssen aufgeklärt werden. |
Heilige Küste | Eigenständige Regierung | Verbrechen der Revolution müssen aufgeklärt werden. |
Ludwig-Bern-Republik | Anspruch auf Unabhängigkeit | Vertrag mit der IRB muss geschlossen werden. |
Ausdrücklich nicht anerkannt
Staaten in Bangabandhu | |
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